Vorstand
31.01.2024

Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Urteil vom 15. November 2023 für den (Bundes-)Haushaltsgesetzgeber klare Vorgaben bei der Anwendung der Schuldenbremse aufgestellt. Bei den Folgen des Urteils des BVerfG auf die Bundes- und Landeshaushalte muss gewährleistet sein, dass die Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Städte gesichert wird. Schon seit langem sind sie aufgrund der gestiegenen Ausgaben, z. B. im Sozialbereich und steigenden Anforderungen beispielsweise bei Klimaschutz und Mobilität strukturell unterfinanziert. Ohne eine solide, aufgabenadäquate Finanzierung, ohne Abbau von Bürokratie und überbordenden Standards wird sich die Haushaltslage der Kommunen weiter verschärfen. Unabhängig von der Haushaltssituation von Bund und Ländern sind zusätzliche finanzielle Mittel für die Städte und Gemeinden notwendig.
     
  2. Es braucht eine langfristig tragfähige Strategie von Bund, Ländern und Kommunen zur Finanzierung der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Zu nennen sind hier die Themen Klimaschutz und Transformation oder der Abbau der Investitionsrückstände. Die verbleibenden Spielräume der Schuldenbremsen sind auszuschöpfen. Anpassungen der im Grundgesetz bzw. in der Landesverfassung festgeschriebenen Regelungen zur Schuldenbremse sollten sorgfältig überprüft werden, ob sie für die notwendigen Zukunftsinvestitionen den richtigen Rahmen bieten.
     
  3. Die Haushaltslage ist auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften angespannt. Eine Entspannung, bspw. durch eine gute konjunkturelle Entwicklung, ist nicht erkennbar. Bundes- und Landesregierung müssen stärker als bisher auf Effizienz und Effektivität in ihrer Aufgabenwahrnehmung achten. Beides erfordert nicht nur einen Abbau von Standards, sondern auch schlanke Verwaltungs-, Förder- und Genehmigungsverfahren.