Vorstand
08.02.2023

Fortführung des Onlinezugangsgesetzes ab 2023 und Gestaltung einer modernen Kommunalverwaltung in NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand unterstreicht, dass die Städte ihre Anstrengungen für ein breitgefächertes Angebot an Online-Diensten im Rahmen der OZG-Umsetzung in den vergangenen Monaten nochmals verstärkt haben. Es fehlen jedoch bis heute Antworten von Land und Bund auf die organisatorischen, technischen und finanziellen Fragen der Nachnutzung von Online-Diensten.
     
  2. Die Städte fordern ein einheitliches Verfahren für die kommunale Nachnutzung von Online-Diensten. Zudem muss das Land die Finanzierung für kommunale Übernahme, dauerhaften Betrieb, Support, Wartung und Weiterentwicklung der Online-Dienste ab dem Jahr 2023 und darüber hinaus sicherstellen.
     
  3. Der Vorstand hebt hervor, dass die Städte Dienstleistungen nicht nur bürgernäher, sondern auch effizienter erbringen möchten. Dazu sind medienbruchfreie digitale Gesamtprozesse, hohe Bearbeitungsgeschwindigkeiten, Nutzerorientierung und die Zusammenführung von Strukturen erforderlich. Eine grundlegende digitale Transformation der Verwaltung ist die Grundvoraussetzung dafür.