Vorstand
08.02.2023

Ausstattung von Einsatzfahrzeugen kommunaler Ordnungsdienste

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Kommunale Ordnungsbehörden leisten einen unentbehrlichen Beitrag für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in den Städten. Sie benötigen dafür eine angemessene Ausstattung.
     
  2. Der Vorstand hält es für erforderlich, die Einsatzfahrzeuge kommunaler Ordnungsdienste ihren Aufgaben entsprechend auszustatten. Blaulicht, Einsatzhorn, reflektierende Folie sowie Außenlautsprecher und Arbeitsleuchten schützen in Gefahrenlagen die Mitarbeitenden und alle Verkehrsteilnehmenden. Sie stärken die Autorität der Außendienstmitarbeitenden und dienen zudem der Wiedererkennung in der Bevölkerung.
     
  3. Der Vorstand fordert das Land auf, von den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten der Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrszulassungsordnung Gebrauch zu machen.  Ordnungsdiensten könnte so auf Antrag die notwendige Ausstattung ihrer Einsatzfahrzeuge ermöglicht werden.
     
  4. In der Straßenverkehrszulassungsordnung ist eine Öffnungsklausel notwendig, um die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge vergleichbar mit der von Polizei und anderen Behörden zu ermöglichen. Der Vorstand fordert das Land auf, dies gegenüber dem Bund zu adressieren.