Vorstand
02.11.2022

Integration ArchivG ins KulturGB NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand betont die Funktion der Kommunalarchive als Instrument der Überlieferungsbildung und Bewertung amtlicher Unterlagen. Neben der dauerhaften Verwahrung, Erforschung und Vermittlung von Kulturgut dienen die Archive insbesondere der Rechtssicherung in den Kommunen.
     
  2. Vor dem Hintergrund dieser Kernaufgaben spricht sich der Vorstand gegen eine Integration des Archivgesetzes in das Kulturgesetzbuch NRW aus. Das Archivgesetz soll stattdessen als eigenständiges Instrument zeitgemäß fortentwickelt werden.