Vorstand
07.09.2022

Verteilung, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand geht davon aus, dass die Flüchtlingszahlen im Herbst und Winter deutlich zunehmen. Sowohl die Zahl der aus der Ukraine Geflüchteten als auch die Zahl der Menschen, die aus anderen Herkunftsländern nach Deutschland kommen, dürfte deutlich ansteigen. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, schnellstmöglich die Kapazitäten der landeseigenen Einrichtungen deutlich zu erhöhen. Außerdem benötigen die Kommunen schnell Klarheit, in welchem Umfang zusätzliche kommunale Unterbringungskapazitäten zu schaffen sind.
  2. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, endlich dafür Sorge zu tragen, dass ukrainische Geflüchtete gleichmäßig auf alle Kommunen verteilt werden. Die Wiederaufnahme in die FlüAG-Verteilung ist dazu ein erster Schritt. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass alle ukrainischen Geflüchteten durch das Land erfasst und anschließend verteilt werden. Zumindest den Kommunen, die ihre Verpflichtung zur Aufnahme übererfüllt haben, muss es ermöglicht werden, neu ankommende ukrainische Geflüchtete an die Erstaufnahmestelle des Landes zu verweisen.
  3. Bereits jetzt ist erkennbar, dass die Verteilung der Bundesmittel für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine nicht sachgerecht und deshalb in den besonders belasteten Städten nicht auskömmlich war. Der Vorstand fordert die Landesregierung erneut auf, endlich eine Refinanzierung vorsorglich geschaffener leerer Plätze zu schaffen. Das Land muss den Kommunen über die o.g. Bundesmittel und die bestehende FlüAG-Pauschale hinaus Geld zur Verfügung stellen.