Vorstand
01.06.2022

Weiterentwicklung des OZG aus kommunaler Sicht

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand betont, dass die mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) gesteckten Ziele für die Städte nicht weit genug reichen. Eine bürgernahe, moderne digitale Stadtverwaltung setzt digitale Gesamtprozesse, hohe Bearbeitungsgeschwindigkeiten, Nutzerorientierung und transparente Nachnutzungskonzepte bei auskömmlicher und dauerhafter Finanzierung durch das Land und den Bund voraus.
     
  2. Die Städte werden das OZG bis zum Ende der Frist am 31. Dezember 2022 nicht in Gänze umsetzen können. Land und Bund haben organisatorische, technische und finanzielle Fragen der Nachnutzung von Online-Services bisher nicht gelöst. Unklar ist immer noch, wann welche Online-Leistungen unter welchen Bedingungen für Kommunen nachnutzbar sein werden und wie sich diese in bestehende technische Systeme einpassen lassen.
     
  3. Der Vorstand fordert die enge Einbindung der Städte bei der Weiterentwicklung des OZG. Dazu zählen Planungssicherheit und Transparenz bei der kommunalen Nachnutzung von Online-Services. Sie müssen in Zusammenarbeit mit den Städten weiterentwickelt werden. Das Land muss zudem die Finanzierung für Übernahme, dauerhaften Betrieb, Support, Wartung und Weiterentwicklung der Online-Services ab dem Jahr 2023 sicherstellen.
     
  4. Das Land NRW muss sich beim Bund dafür einsetzen, dass alle OZG-Leistungen, insbesondere diejenigen aus dem EfA-Katalog, in einem zentralen Bundesportal mit Schnittstellen zu den marktgängigen Fachanwendungen umgesetzt werden. Hierdurch werden Medienbrüche vermieden und eine höhere Akzeptanz der Nutzerinnen und Nutzer sichergestellt.