Vorstand
06.04.2022

Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Die Städte in Nordrhein-Westfalen verurteilen den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine auf das Schärfste. Sie stehen an der Seite der Menschen in der Ukraine. Sie sind solidarisch mit den vielen Geflüchteten, die ihre Heimat verlassen mussten und müssen. Der Vorstand unterstreicht, dass die Städte alles für eine menschenwürdige Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten tun und so die Solidarität Deutschlands gegenüber den Menschen in der Ukraine in die Tat umsetzen.
     
  2. Die Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten ist keine Aufgabe der Städte allein, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von den Städten und Gemeinden gestemmt wird. Der Vorstand fordert, dass der Bund und das Land ihrer Verantwortung gerecht werden und den Aufwand der Kommunen umfassend finanzieren. Für das Handeln vor Ort braucht es Orientierung. Das Land muss deshalb dringend regelmäßig plausible Zahlen zur Verfügung stellen und Zuweisungen von Geflüchteten in die Kommunen transparent kommunizieren. Das Land sollte außerdem Szenarien entwickeln und ein Gesamtsystem der Flüchtlingsaufnahme organisieren.
     
  3. Der Vorstand unterstreicht, dass das Land bei Registrierung, Verteilung und Unterbringung besser unterstützen muss. Es braucht Transparenz über Kapazitäten des Landes bei Registrierung und Unterbringung. Die Geflüchteten müssen sofort gerechter auf die Kommunen verteilt werden. Vor allem Kommunen, die die Zuweisungsquote nach dem FlüAG noch nicht erfüllen, sollten zuerst Geflüchtete aufnehmen. Sehr viele Geflüchtete befinden sich zudem bereits in den Städten. Sie müssen bei der Verteilung berücksichtigt werden.
     
  4. Der Vorstand begrüßt die Aussage der Landesregierung, die Kommunen finanziell von den Mehraufwänden der Flüchtlingsaufnahme und -versorgung zu entlasten. Der Vorstand fordert das Land auf, diese Zusage kurzfristig umzusetzen und dabei auch zwingend die Vorlaufkosten mit einzubeziehen. Der Vorstand spricht sich dafür aus, dass die Geflüchteten aus der Ukraine möglichst schnell in die Grundsicherung nach SGB II bzw. SGB XII integriert werden. Dies bietet im Hinblick auf Arbeitsmarktintegration, Teilhabe und Gesundheitsver-sorgung die meisten Vorteile.
     
  5. Der Vorstand hält es für notwendig, schon jetzt Integrationsmaßnahmen zu ergreifen. Die Kapazitäten in der Kindertagesbetreuung und der Schule sind ausgelastet. Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine müssen trotzdem schnellstmöglich Zugang zu Bildungsangeboten bekommen. Es braucht Brückenangebote und flexible Lösungen, beispielsweise die Berücksichtigung von virtuellem ukrainischen Schulunterricht. Flexible Lösungen sollten auch den Einsatz von ukrainisches Betreuungspersonal beinhalten. Vor allem im Umfeld größerer Flüchtlingsunterkünfte sind provisorische Bildungsangebote als Brückenlösung für nichtre-gistrierte Kinder im schulpflichtigen Alter zu schaffen. Außerdem braucht es dringend Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf den lückenhaften Impfstatus von Kindern und Jugendlichen. Hierbei sind neben Corona auch weitere Infektionskrankheiten, insbesondere auch Masern in den Blick zu nehmen. Die Verantwortung für die Organisation und die Finanzierung liegt beim Land.