Vorstand
09.02.2022

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in NRW: Nachnutzung und Finanzierung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand betont, dass die Städte hinter den Zielen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stehen. Der digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Verwaltung in NRW. Die Digitalisierung trägt dazu bei, die kommunalen Verwaltungsabläufe zu erleichtern und zu beschleunigen. Zur Umsetzung benötigen die Städte allerdings Planungssicherheit und Orientierung, insbesondere hinsichtlich der Nachnutzung von Online-Services nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) und deren Finan-zierung. Das Land ist aufgefordert, die offenen Fragen zu klären.
     
  2. Der Vorstand fordert schnell Klarheit, welche Vorbereitungen im Zuge der kommunale Nachnutzung durch die Städte getroffen werden müssen. Dazu zählen die zu erwartenden Kosten für Übernahme, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung von Online-Services bis zum Ende der Umsetzungsfrist des OZG Ende 2022 und für den Zeitraum ab 2023.
     
  3. Der Vorstand erwartet, dass das Land die Mittel, die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene für die Digitalisierung der Verwaltung in den Kommunen zugesagt wurden, an die Kommunen weitergibt. Wenn durch Landes- und Bundesgesetze Vorgaben für die Ausführung von Verwaltungsleistungen gemacht werden, müssen sich Bund und Land auch finanziell daran beteiligen.