Vorstand
09.02.2022

Landeskinderschutzgesetz NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand bekräftigt seinen Beschluss vom 8. September 2021, dass der Kinderschutz in den Städten oberste Priorität genießt. Die Städte haben in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen den Schutz von Kindern auf kommunaler Ebene weiter verbessert. Der Vorstand unterstützt darüber hinaus Maßnahmen, die geeignet sind, den Schutz von Kindern vor (sexualisierter) Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung weiter wirksam zu verbessern. Er sieht zur Erfüllung dieser Aufgaben alle staatlichen Ebenen und gesellschaftlichen Akteure gemeinsam gefordert.
     
  2. Leider hat die Landesregierung die Chance nicht genutzt, zeitgleich mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen im Kinder- und Jugendhilferecht verbindliche Vorgaben auch im Bereich notwendiger Kooperationspartner im Kinderschutz festzuschreiben. Hierzu zählen insbesondere Schule, Polizei, niedergelassene Ärzte und eine Vielzahl von Beratungsstellen.
     
  3. Der Vorstand kritisiert, dass die Vorgaben der Landesverfassung zur Konnexität nicht beachtet wurden. Er fordert den Landtag auf im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens entsprechende Nachbesserungen vorzunehmen. Hierzu zählt insbesondere eine verbindliche Zusage des Ausgleichs von Personalaufwendungen mit einer gesetzlichen Dynamisierungsklausel.