Vorstand
10.02.2021

Verschiebung Zensus – neue Kostenfolgeabschätzung zum Entwurf eines Zensusausführungsgesetzes NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand stimmt den Änderungen der Kostenfolgeabschätzung zum Zensusausführungsgesetz NRW zu und begrüßt die damit verbundene Erhöhung der Erstattung auf 47,1 Millionen Euro. Es ist richtig, dass die Kosten für pandemiebedingte Hygienemaßnahmen einbezogen wurden. Der Vorstand begrüßt darüber hinaus, dass das Land einen Anteil der nachgewiesenen verschiebungsbedingten Mehrkosten einzelner Städte, insbesondere verlängerte Mietkosten oder Personalkosten erstattet.
     
  2. Der Vorstand erwartet, dass nun zeitnah Klarheit über die landesrechtlichen Grundlagen für die Durchführung des Zensus hergestellt wird. Sollten sich weitere coronabedingte Änderungsnotwendigkeiten abzeichnen, bitten die Städte um eine rechtzeitige Einbeziehung in die Erarbeitung einer entsprechenden Strategie.