Vorstand
16.06.2021

Grundsteuerreform

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, die bundesgesetzlich geregelte Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen umzusetzen.
     
  2. Die Städte unterstützen das Ziel der Landesregierung, die Bürgerinnen und Bürger bei der Erfüllung ihrer neuen steuerlichen Erklärungspflichten durch eine Online-Plattform zu unterstützen. Eine möglichst bürgerfreundliche Umsetzung des neuen Rechts erhöht die Akzeptanz der Reform und leistet einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Steuerverwaltung. Das Land muss seine Pläne für die Plattform jedoch zügig konkretisieren. Die Städte benötigen eine sichere Planungsgrundlage, welche Daten in welchem Zeitrahmen bereitzustellen sind und wie die Datenübermittlung erfolgen soll.
     
  3. Der Städtetag fordert die Landesregierung auf, im Laufe des Jahres 2023 auf Basis der neuen Grundsteuerwerte zu evaluieren, ob eine landesgesetzliche Anpassung der bundesgesetzlich geregelten Messzahlen an landesspezifische Besonderheiten geboten erscheint. Landesspezifische Messzahlen können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Aufkommensneutralität der Reform zu sichern und insbesondere systematische Lastenverschiebungen zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken zu vermeiden.