Vorstand
24.03.2021

Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt die Einführung eines Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW. Der Vorstand teilt das Ziel des Gesetzes, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern eine sichere Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Er begrüßt die mit dem Gesetz intendierte Gleichrangigkeit der Verkehrsmittel.
     
  2. Der Vorstand begrüßt die Initiative des Landes zum Rechtsabbiegeassistenten. Auch Städte sollten prüfen, ob kommunale Nutzfahrzeuge nachgerüstet werden können.
     
  3. Der Vorstand erachtet die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an der Erarbeitung des Aktionsplans Fahrrad und Nahmobilität als unerlässlich, auch wenn dem Aktionsplan keine rechtliche Verbindlichkeit zukommt. Der Aktionsplan betrifft mit seinen Handlungsempfehlungen und -schwerpunkten die Kommunen jedoch unmittelbar.