Vorstand
24.03.2021

Entwurf eines Kulturgesetzbuches NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand stellt fest, dass der vorliegende Entwurf eines Kulturgesetzbuches gravierende systematische Mängel aufweist und einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Das Gesetz in der vorliegenden Form bietet aus kommunaler Sicht keinen Mehrwert gegenüber dem geltenden Kulturfördergesetz.
     
  2. Der Vorstand begrüßt die Würdigung wichtiger gesellschaftspolitischer Entwicklungen wie zum Beispiel Digitalisierung und Nachhaltigkeit durch die Aufnahme in das Gesetz. Allerdings müssen weitere Themen wie die kulturelle Integration sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft als Handlungsfelder von Kulturpolitik und Kulturförderung aufgenommen werden.
     
  3. Die bewährten Instrumente zur Schaffung von Transparenz, zur Evaluation und zur Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen wie der Kulturförderplan und die Fördervereinbarung müssen auch künftig beibehalten werden. Detaillierte gesetzliche Regelungen zu Bibliotheken und Musikschulen sind in Einzelgesetzen besser aufgehoben. Sofern verbindliche Standards festgelegt werden, ist ein finanzieller Ausgleich durch das Land erforderlich.