Vorstand
03.11.2021

Gemeindefinanzierungsgesetz 2022

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Städtetag hält die mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 vorgesehene Differenzierung der Steuerkraftermittlung zwischen den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für nicht sachgerecht. Sie ist mit den verfassungsrechtlichen Vorhaben für den übergemeindlichen Finanzausgleich gemäß Art. 79 LV nicht vereinbar.
     
  2. Der Vorstand unterstützt ausgewählte Mitgliedsstädte, die Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 erheben wollen.