Vorstand
08.09.2021

Verschärfung der Aufsicht über Einrichtungen der Pflege und der Behindertenhilfe

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand des Städtetags Nordrhein-Westfalen betont das Ziel, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung in Einrichtungen vor Gewalt und Freiheitsentzug zu schützen. Die Instrumente des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) reichen zum Schutz in Einrichtungen jedoch bereits aus. Die für diesen Bereich vorgesehenen Änderungen schaffen mehr Bürokratie, helfen aber den Betroffenen nicht. Richtig ist, dass nunmehr auch Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) einer ordnungsbehördlichen Aufsicht nach dem WTG unterfallen.
     
  2. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, ein vollständiges Beteiligungsverfahren nach den Vorgaben des Konnexitätsausführungsgesetzes (KonnexAG) durchzuführen. Konnexitätsrelevante Mehrbelastungen sind auszugleichen.