Vorstand
08.09.2021

Gutachten zum Kinderschutz und Organisation und Struktur von nordrhein-westfälischen Jugendämtern

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand betont, dass der Kinderschutz in den Städten oberste Priorität genießt. Die Städte haben in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen den Schutz von Kindern auf kommunaler Ebene weiter verbessert. Der Vorstand des Städtetages unterstützt darüber hinaus Maßnahmen, die geeignet sind, den Schutz von Kindern vor (sexualisierter) Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung weiter wirksam zu verbessern. Er sieht zur Erfüllung dieser Aufgaben alle staatlichen Ebenen und gesellschaftlichen Akteure gemeinsam gefordert.
     
  2. Der Vorstand hält die Empfehlungen des Gutachtens des Sozialpädagogischen Instituts Berlin (SPI) für eine gute Grundlage, den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen weiter zu entwickeln. Er spricht sich dafür aus, gemeinsam mit den Expertinnen und Experten der Landesjugendämter modellhaft Kinderschutzpläne auf der Basis der örtlichen Verhältnisse zu entwickeln, zu erproben und einzuführen.
     
  3. Weiterhin plädiert er den Empfehlungen des SPI folgend für die Entwicklung und Einführung von regionalen Expertiseclustern in Nordrhein-Westfalen, um den Kinderschutz weiter zu stärken. Der Aufbau dieser Expertisecluster ist über Landesmittel zu finanzieren. Dabei sieht er im Kontext der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz und für den regionalen Transfer von Wissen insbesondere auch das Land im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Kinder in der Pflicht.
     
  4. Durch den Abschlussbericht von SPI sieht sich der Vorstand in seiner Auffassung bestärkt, dass es ausdrücklich keinen direkten, erkennbaren Zusammenhang zwischen der Größe des Jugendamtes und der Qualität der Aufgabenwahrnehmung gibt.