Vorstand
12.02.2021

Zweiter Kulturförderplan NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen begrüßt die durch den zweiten Kulturförderplan dokumentierte positive Entwicklung der Kulturförderung des Landes. Der Kulturförderplan sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, die kommunale Strukturen unterstützen und dazu beitragen, sowohl die Infrastruktur als auch die konzeptionelle Arbeit weiterzuentwickeln. Durch die deutliche Erhöhung der Mittel für den Landeskulturhaushalt in dieser Legislaturperiode um 50 Prozent auf 300 Millionen Euro werden die anstehenden Vorhaben auch substantiell mit Mitteln hinterlegt.
     
  2. Der Vorstand sieht Handlungsbedarf in wichtigen Feldern der kulturellen Vermittlung, Teilhabe und Partizipation. Dies gilt insbesondere für die Stärkung der kommunalen Bibliotheken, die Förderung der soziokulturellen Zentren sowie den Bereich der kulturellen Integration. Der Kulturförderplan muss dahin weiterentwickelt werden, in allen Handlungsfeldern Transparenz und Planungssicherheit für die gesamte Förderperiode herzustellen. Die kommunalen Spitzenverbände sind entsprechend den Regelungen des Kulturfördergesetzes NRW daran zu beteiligen.