Vorstand
07.10.2020

Zukunft der Innenstadt / Soforthilfe Innenstadt

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand stellt fest, dass sich das Bild der Innenstädte erheblich wandelt. Dieser Prozess hat bereits mit der Zunahme des Onlinehandels begonnen und beschleunigt sich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich. Der Vorstand betrachtet diese Entwicklung mit Sorge. Denn es besteht ein dringendes Erfordernis, die Innenstädte und Stadtteilzentren als konstituierendes Element bürgerlicher Gemeinschaft zu stabilisieren sowie mit einer größeren Vielfalt kultureller und wirtschaftlicher Angebote und innovativen Ansätzen für verträgliches Gewerbe und Wohnen weiterzuentwickeln.
     
  2. Der Vorstand begrüßt das im Juli 2020 vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) aufgesetzte "Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren" in Höhe von 70 Millionen Euro. Der Vorstand fordert den Bund auf, ebenfalls die Kommunen und Innenstadtakteure bei der Entwicklung geeigneter Konzepte zur Stabilisierung und für eine größere Vielfalt von Nutzungen in den Innenstädten zu unterstützen.
     
  3. Der Vorstand stellt fest, dass die Städtebauförderung als Instrument zur Stabilisierung, Wiederbelebung und Weiterentwicklung der Innenstädte besonders gut geeignet ist. Insbesondere das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ ist für die Bewältigung der Herausforderungen in den Innenstädten von großer Bedeutung. Darüber hinaus bedarf es bodenrechtlicher und finanzieller Instrumente, die Zwischenerwerb und Entwicklung zentrenrelevanter Schlüsselimmobilien durch die Kommunen ermöglichen. Aufgrund des flächendeckenden Handlungsbedarfs in nahezu allen Kommunen in Deutschland fordert der Vorstand eine deutliche Aufstockung der Städtebauförderung und eine Ausweitung der Möglichkeiten der Kommunen zum Zwischenerwerb von städtebaulich relevanten Schlüsselimmobilien.
     
  4. Zur Vermeidung langfristiger Leerstände müssen die vorhandenen planungsrechtlichen Instrumente überprüft und ergänzt werden. Der Vorstand regt daher im Rahmen der Weiterentwicklung der bodenrechtlichen Instrumente die Einführung eines Nutzungsgebotes (analog der Modernisierungs- und Rückbaugebote) an. Das Nutzungsgebot verpflichtet Immobilieneigentümer zur rentierlichen Nutzung ihrer Immobilie. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Mieten zukünftig sinken und die Renditen entsprechend geringer ausfallen.
     
  5. Die Beantragung und Verausgabung der Städtebauförderungsmittel ist bislang an Gebietsausweisungen (Stadterneuerungsgebiet, Sanierungsgebiet) gebunden. Diese verlangsamen die dringend erforderliche kurzfristige Intervention. Der Vorstand regt daher an, dass der Einsatz von Mitteln aus dem NRW-Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren auch unabhängig von Gebietsausweisungen ermöglicht wird, wenn der integrierte Ansatz zum Beispiel über vorliegende Konzepte garantiert ist.
     
  6. Der Vorstand fordert Bund und das Land auf, die unverändert aufwändigen Prozesse zur Beantragung, Projektierung und Abrechnung im Rahmen der Städtebauförderung deutlich zu vereinfachen. Die im Positionspapier "Weiterentwicklung der Städtebauförderung" des Deutschen Städtetages geforderten Vereinfachungen sind im Zuge der inhaltlichen Neuausrichtung noch nicht hinreichend berücksichtigt worden. Die Kommunen müssen in der aktuellen Situation von unnötigem Verwaltungsaufwand spürbar entlastet werden.
     
  7. Der Vorstand fordert vom Land NRW die Einberufung eines runden Tisches zur Zukunft der Innenstadt mit allen Innenstadt relevanten Akteuren.