Vorstand
12.02.2020

Zensusgesetz 2021 - Ausführungsgesetz NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt, dass das Land den Forderungen der Kommunen zum Zensusausführungsgesetz 2021 weitgehend entgegengekommen ist. Vor diesem Hintergrund nimmt der Vorstand die vorgelegte Kostenfolgeabschätzung in Höhe von rund 46,3 Millionen Euro positiv zur Kenntnis.
     
  2. Der Vorstand erwartet, dass die weiteren Absprachen zu den organisatorischen Rahmenbedingungen der Erhebungsstellen zeitnah getroffen werden, um einen reibungslosen Ablauf des Zensus zu ermöglichen.