Vorstand
07.05.2020

Umsetzung des Kommunalschutz-Paket

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand bekräftigt seine Aufforderung an das Land, endlich den im Kommunalschutz-Paket angekündigten anteiligen Ausgleich corona-bedingter finanzieller Schäden umzusetzen, um ein erneutes Abgleiten der Städte in dauerhafte Haushaltsprobleme zu vermeiden und die dringend notwendige Investitionsfähigkeit der Kommunen aufrecht zu erhalten. Es ist bei weitem nicht ausreichend, den Folgen der Corona-Pandemie ausschließlich mit Krediterleichterungen und bilanziellen Hilfen zu begegnen.
     
  2. Der Vorstand weist darauf hin, dass der Ankündigung der Landesregierung in dem Spitzengespräch am 1. Mai 2020, zügig finanzielle Soforthilfen prüfen zu wollen, nun Taten folgen müssen.
     
  3. Der Vorstand nimmt zur Kenntnis, dass die Landesregierung an der Umsetzung der übrigen im Kommunalschutz-Paket angekündigten Maßnahmen arbeitet. Er begrüßt, dass zu einzelnen Punkten bereits Fortschritte erzielt werden konnten. Der Gesetzentwurf für das "NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG)" konkretisiert endlich die angekündigten haushaltsrechtlichen Änderungen.
     
  4. Die Corona-Pandemie führt in allen Städten zu erheblichen finanziellen Einschnitten. Die Städte und Gemeinden, die am Stärkungspakt teilnehmen, trifft die Krise in einer besonders schwachen strukturellen Ausgangslage. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Vorstand die Sonderhilfen für die Stärkungspaktkommunen als erste Sofortmaßnahme der Landesregierung. Den vorgesehenen Grundbetrag lehnt der Vorstand ab. Dieser blendet die unterschiedliche strukturelle Ausgangslage aus.
     
  5. Der Vorstand hält es für richtig, die Auszahlungstermine der festgesetzten GFG-Mittel für das Jahr 2020 vorzuziehen, um den Kommunen Anpassungen ihrer Liquiditätsplanung zu ermöglichen. Auch die mit dem Programm "KommunalCorona" der NRW.BANK verbundene Absicherung der Liquiditätsversorgung wird als gute Stütze für Notfälle bewertet.
     
  6. Der Vorstand begrüßt ausdrücklich, dass die ebenfalls durch die Corona-Pandemie finanzwirtschaftlich stark betroffenen Bereiche der öffentlichen und sozialen Infrastruktur mit dem Programm "InfrastrukturCorona" unterstützt werden sollen. Das Programm ist so auszugestalten, dass alle kommunalen Unternehmen, die erheblich von der Corona-Pandemie betroffen sind, vom "InfrastrukturCorona" profitieren können.