Vorstand
07.05.2020

Mieterschutzverordnung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung von dem Vorhaben Abstand nimmt, den für NRW existierenden erweiterten Mieterschutz in Form von Mietpreisbremse, verringerter Kappungsgrenze und verlängerter Kündigungssperrfrist ersatzlos zu streichen.
     
  2. Die Zusammenführung der bereits existierenden Verordnungen innerhalb der geplanten Mieterschutzverordnung (MietSchVO) hält der Vorstand für folgerichtig. Die Harmonisierung der Anwendung des besonderen Mieterschutzes vor Ort in Form einer einheitlichen Gebietskulisse entspricht den Forderungen des Städtetages Nordrhein-Westfalen.
     
  3. Der Vorstand fordert das Land allerdings auf, die Auswahl der Städte, in denen die Mieterschutzverordnung zur Anwendung kommen soll, noch vor dem geplanten Inkrafttreten der MietSchVO zum 1. Juli 2020 zu überarbeiten. Das Gutachten, auf dem die Festlegung der Gebietskulisse beruht, ruft eine Vielzahl methodischer Bedenken hervor und widerspricht zahlreichen aktuellen Wohnungsmarktanalysen.
     
  4. In Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit geeignetem und bezahlbarem Wohnraum gefährdet ist, müssen Mieter vor Verdrängung durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen angemessen geschützt werden. Auch der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen gilt es, entschieden entgegenzutreten. Der Vorstand fordert daher die Landesregierung auf, sich für geeignete Rechtsinstrumente in diesen Bereichen einzusetzen.

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