Vorstand
07.05.2020

Haushalts- und Finanzpolitische Maßnahmen zur Sicherung der Kommunalfinanzen

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand betont erneut die zwingende Notwendigkeit echter zusätzlicher Finanzmittel für die Kommunen. Der Ankündigung der Landesregierung im Kommunalgipfel am 1. Mai 2020, die Möglichkeiten einer Soforthilfe für alle Städte prüfen zu wollen, müssen schnell Taten folgen. Bereits heute schon müssen die Städte mit Einbußen nie gekannten Ausmaßes in diesem, aber voraussichtlich auch in den Folgejahren rechnen. Das Land ist aufgefordert, die kommunalen Finanzschäden der Corona- Krise zu beziffern und in Gespräche über einen angemessenen Lastenausgleich einzutreten.
     
  2. Der Vorstand begrüßt, dass das Land mit dem Programm KommunalCorona bei der NRW.BANK die Versorgung der Kommunen mit Liquiditätskrediten absichert.
     
  3. Kommunale Unternehmen müssen branchenspezifische Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder diskriminierungsfrei in Anspruch nehmen können. Der Vorstand appelliert an das Land, das Programm InfrastrukturCorona bei der NRW.BANK zeitnah für alle kommunalen Unternehmen auf den Weg zu bringen.
     
  4. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, die dringend notwendigen haushaltsrechtlichen Änderungen zeitnah vorzunehmen. Dazu gehören insbesondere die im Kommunalschutz-Paket angekündigten Vorschriften zur Isolation der corona-bedingten Finanzschäden. Darüber hinaus erwartet der Vorstand, dass die angekündigten Änderungen u. a. bei den Vorschriften zum Nachtragshaushalt, zur Änderung des Krediterlasses und der Kommunalhaushaltsverordnung zügig umgesetzt werden.