Vorstand
09.12.2020

Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt, dass die Landesregierung ihren Gesetzentwurf nach den Hinweisen der kommunalen Spitzenverbänden zumindest teilweise korrigiert hat. Eine faktorbasierte Anpassung des Referenzwerts wurde ebenso wie die periodengerechte Berücksichtigung bei der Steuerkraft in die dem Landtag zur Beratung vorgelegte Fassung aufgenommen.
     
  2. Der Vorstand bedauert, dass sich die Erfassung der Mindereinnahmen nicht ausschließlich auf das Jahr 2020 bezieht. Das vierte Quartal des Jahres 2019 wäre für eine präzise Betrachtung im Vergleichszeitraum zu berücksichtigen und nicht dem Jahr 2020 hinzuzurechnen.
     
  3. Der Vorstand betont, dass die Städte auch in den Folgejahren mit erheblichen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer rechnen müssen. Bund und Land sind aufgefordert, den Städten und Gemeinden auch in den Jahren 2021 und 2022 die Mindereinnahmen zu ersetzen, um die Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Kommunen zu stabilisieren.