Vorstand
07.10.2020

Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt, dass Bund und Land gemeinsam 2,72 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um die krisenbedingten Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2020 auszugleichen und damit die Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Kommunen zu erhalten. Er blickt zugleich mit Sorge auf die Jahre 2021 und 2022, in denen weiterhin mit massiven Mindereinnahmen gerechnet werden muss. Auch in diesen Jahren werden die Kommunen zusätzliche Unterstützung benötigen.
     
  2. Der Vorstand hält es für richtig, die Gewerbesteuerkompensation an den Ist-Einnahmen 2020 auszurichten. Eine solche Orientierung kann die differenzierten Wirkungen der Corona-Pandemie auf das Gewerbesteueraufkommen vergleichsweise gut abbilden.
     
  3. Pandemiebedingte Verwerfungen der Ausgleichs- und Umlagesysteme sollten so gut wie möglich vermieden werden. Die Einnahmen aus dem Gewerbesteuerausgleich müssen bei der Steuerkraftermittlung im Finanzausgleich und bei der Umlagekraft für die Kreis- und Landschaftsverbandsumlage berücksichtigt werden.