Vorstand
07.10.2020

Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand bekräftigt erneut seine Forderung nach einer angemessenen bis zu Beginn des Jahres 2017 rückwirkenden Kostenerstattung für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen im Asylverfahren. Er erwartet, dass die Zahlungen auf der Grundlage des von Städtetag und Städte- und Gemeindebund gemeinsam entwickelten Modells erfolgen. Eine Ausgestaltung der FlüAG-Pauschale allein nach dem Kriterium Kreisfreiheit bzw. Kreisangehörigkeit ist zu undifferenziert und damit ungeeignet.
     
  2. Der Vorstand bekräftigt seine Forderung an das Land, die Kosten für Geduldete maßgeblich zu übernehmen. Er sieht in der Zahlung eines einmaligen Ablösebetrages für künftige Geduldete eine Kompromisslösung, die dem Interesse des Landes an einem Anreiz zur Überführung gut integrierter Geduldeter in einen gesicherten Aufenthaltsstatus Rechnung trägt. Dieser Ablösebetrag hat sich ebenfalls am gemeinsamen Modell von Städtetag und Städte- und Gemeindebund zu orientieren. Akzeptabel ist ein Betrag, der mindestens der FlüAG-Pauschale für zwei Jahre entspricht.
     
  3. Der Vorstand ist auch aus Gründen der Verfahrensvereinfachung aufgeschlossen, die rückwirkende Anpassung der FlüAG Pauschalen (für die Jahre 2017 bis 2020) durch eine Einmalzahlung zu kompensieren. Unter Zugrundelegung des von Städtetag und Städte- und Gemeindebund gemeinsam entwickelten Modells hätten die Kommunen für den Zeitraum rund 1 Milliarde Euro mehr erstattet bekommen müssen. Der Vorstand kann sich ein relevantes Entgegenkommen vorstellen, erwartet aber vom Land zunächst ein angemessenes Angebot.