Vorstand
09.12.2020

Entwurf eines Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG NRW)

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen begrüßt das Vorhaben, die kommunale Wohnungsaufsicht mit erweiterten Befugnissen und Instrumenten auszustatten. Der Entwurf des Wohnraumstärkungsgesetzes weist aber noch deutlichen Verbesserungsbedarf auf. Es bedarf präziserer Begriffsbestimmungen, klarerer Zuständigkeitsregelungen und eindeutigerer Formulierungen.
     
  2. Der Vorstand begrüßt die im Entwurf enthaltenen Normen zur Unterbringung von Werkvertragsnehmerinnen und -nehmern bzw. Leiharbeiterinnen und -arbeitern für grundsätzlich, sieht aber Umsetzungsschwierigkeiten in der Praxis. Zudem stellt diese Aufgabenerweiterung für die Kommunen eine konnexitätsrelevante Aufgabenveränderung dar. Daher erwartet der Städtetag, dass das zuständige Ministerium zeitnah eine Kostenfolgeabschätzung durchführt, um die potenziellen Mehrkosten zu ermitteln.
     
  3. Der Vorstand begrüßt die Absicht, den Kommunen erweiterte Möglichkeiten zu eröffnen, um gegen die Zweckentfremdung im Bereich der touristischen Kurzzeitvermietung vorgehen zu können. Die Anforderungen des Entwurfs stellen die Kommunen insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung vor große Probleme. Der notwendige, erhebliche Mehraufwand an personellen und EDV-gestützten Ressourcen ist in den gesetzlich festgeschriebenen Fristen des Entwurfs keinesfalls umsetzbar.