Vorstand
12.02.2020

Datenschutzkonforme Nutzung sozialer Medien durch Kommunen

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand stellt fest, dass die Nutzung sozialer Medien für die moderne Öffentlichkeitsarbeit der Städte von hoher Bedeutung ist. Dies gilt auch für eine schnelle Kommunikation im Krisenfall.
     
  2. Soziale Netzwerke wie Twitter, Facebook oder Instagram müssen eine datenschutzkonforme Nutzung ihrer Dienste ermöglichen. Der Vorstand appelliert an die Aufsichtsbehörden für Datenschutz, die offenen Rechtsfragen im Sinne einer einvernehmlichen, datenschutzkonformen Nutzungsmöglichkeit sozialer Netze zu klären. Soweit dafür Änderungen bei den Anbietern sozialer Netze erforderlich sind, erwartet der Vorstand entsprechende Anpassungen von ihnen.
     
  3. Der Vorstand bittet die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, sowohl den Dialog mit den Betreibern sozialer Netze zu führen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und die verbleibenden Spielräume gemeinsam mit den Städten zu erörtern.