Vorstand
25.03.2020

Coronavirus – Auswirkungen auf die Städte

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt, dass die Landesregierung die Forderung des Städtetages Nordrhein-Westfalen aufgegriffen hat, notwendige Regelungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie im Wege der Rechtsverordnung zu treffen. Er erwartet, dass dieser Regelungsweg auch für die künftig zu treffenden Maßnahmen beschritten wird.
     
  2. Der Vorstand erwartet von der Landesregierung, dass sie gemeinsam mit dem Bund ihre Bemühungen intensiviert, dringend benötigte Materialien wie Schutzkleidung, Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel zu beschaffen. Das Land muss eine sachgerechte Verteilung des Materials in Nordrhein-Westfalen sicherstellen. Besonderes Augenmerk muss auf die Versorgung der unteren Gesundheitsbehörden, der Krankenhäuser, der Rettungsdienste, der Pflegeeinrichtungen und -dienste sowie der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gelegt werden. Zu berücksichtigen sind aber auch eine Vielzahl von weiteren infektionsrelevanten Arbeitsfeldern wie etwa die kommunale Jugendhilfe oder der Umgang mit wohnungs- und obdachlosen Menschen.
     
  3. Der Vorstand erwartet von der Landesregierung, landesweit einheitlich zu regeln, dass Beiträge für Kinderbetreuung in Kitas, Kindertagespflege und OGS für die Zeit der coronabedingten Notbetreuung zu erstatten sind. Die Einnahmeausfälle hierfür sind den Kommunen durch das Land zu erstatten.
     
  4. Der Vorstand begrüßt, dass das Land mit dem Rettungsschirmgesetz kurzfristig bis zu 25 Milliarden Euro bereitstellt, um die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Nun gilt es, diese Mittel zielgerichtet einzusetzen. Dafür müssen auch Hinweise der Kommunen berücksichtigt werden.
     
  5. Die Städte tun alles, um eine schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Die Epidemie wird aber zu ganz erheblichen finanziellen Belastungen der Städte durch Mehrausgaben und Einnahmeausfälle führen. Der Vorstand fordert die Landesregierung deshalb auf, zusätzlich zum Rettungsschirm für die Wirtschaft einen kommunalen Rettungsschirm zu schaffen. Darüber hinaus müssen kurzfristig Vorkehrungen getroffen werden, die die Liquidität der kommunalen Kassen und das Fortbestehen der kommunalen Unternehmen absichern.
     
  6. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, kurzfristig baurechtliche Erleichterungen einzuräumen, um den Kommunen die Umnutzung bestehender Gebäude sowie die Errichtung neuer Gebäude zur Notfallversorgung zu erleichtern. 
     
  7. Der Vorstand erwartet, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen über ihre Spitzenverbände eng in die Entscheidungsprozesse des Landes einbezogen werden. Es liegt im Interesse einer koordinierten Vorgehensweise von Land und Kommunen, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände insbesondere in den zur Eindämmung des Virus errichteten Krisenkoordinationsrat der Landesregierung in der Staatskanzlei aufzunehmen.
     
  8. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, gemeinsam mit den Kommunen eine Strategie zu entwickeln, um eine stufenweise geordnete Rückkehr zum normalen Alltag zu gewährleisten. Hierbei sind insbesondere Konzepte zum Schutz von Personen zu entwickeln, die der Risikogruppe angehören.