Vorstand
09.12.2020

Corona Pandemie: Aktuelle Entwicklungen im Schulbereich

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand unterstützt den Beschluss von Bund und Ländern, die Schulen auch im verlängerten Teil-Lockdown offen zu halten. Er spricht sich dafür aus, den Präsenzunterricht mit Blick auf Bildungsgerechtigkeit und die Ermöglichung der Berufstätigkeit von Eltern so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Die Städte benötigen aber ein Stufenkonzept, das je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens vor Ort Handlungsmöglichkeiten eröffnet. Die bisherigen Regelungen des Landes geben weder den Schulträgern noch den Schulen die gebotene Klarheit und Rechtssicherheit.
     
  2. Bei besonderen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen benötigen die Städte eine Rechtsgrundlage, um Sport- und Schwimmunterricht grundsätzlich und befristet auszusetzen sowie den Mindestabstand beim Präsenzunterricht durch Wechselmodelle durchzusetzen. Die Handlungsmöglichkeiten der Städte dürfen bei einer solchen Hot-Spot Situation nicht vom Erfordernis schulspezifischer Begründungszusammenhänge abhängen. Das Land wird aufgefordert, hierfür zeitnah einen entsprechenden Rechtsrahmen zu schaffen.
     
  3. Der Vorstand hält weitergehende Maßnahmen zur Kontaktreduzierung an den Schulen für erforderlich, insbesondere die Entzerrung der Schülerverkehre und versetzte Anfangszeiten der Schulen. Hierdurch kann ein wirksamer Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet werden. Das Land sollte die bestehenden Rechtsgrundlagen dahingehend ändern, dass der Schulträger für seine Schulen vor Ort die Anfangszeiten koordinieren kann.
     
  4. Die Implementierung einer Test-Strategie für die Schulen nach dem Cluster-Verfahren wird im Grundsatz begrüßt. Der Vorstand sieht die Landesregierung in der Verantwortung, wesentliche Fragen zur Durchführung von Schnelltests an Schulen und Selbsttests von Personal an Schulen und Kitas zu klären. Die Gesundheitsämter sind kapazitätsmäßig vollständig ausgelastet und können neue Aufgaben in diesem Zusammenhang nicht zusätzlich übernehmen.