Städte leben Vielfalt

Der eingeschlagene Kurs in der Migrations- und Integrationspolitik muss konsequent fortgesetzt werden: Integrationswillige Ausländerinnen und Ausländern, insbesondere Langzeitgeduldete, müssen gefördert werden. Gleichzeitig braucht es konsequentes Handeln in Bezug auf Gefährder, Straftäter, Integrationsverweigerer und Personen ohne Bleibeperspektive. Für einen effektiven Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen müssen Rückführungen zentral durch das Land durchgeführt werden. Die Fachkräfteeinwanderung über eine zentrale Behörde gilt es weiterzuverfolgen.

Die Städte haben für Zugewanderte aus Süd-Ost-Europa eine Vielzahl bedarfsgerechter Hilfemaßnahmen erfolgreich erprobt. Die Projekte haben allerdings eine begrenzte Reichweite. Es werden etablierte Regelstrukturen benötigt. Die Bildung und Integration von
Kindern und Jugendlichen ist dabei besonders in den Blick zu nehmen und zu unterstützen. Die Landesregierung wird aufgefordert, den in NRW begonnen Prozess zur Erarbeitung
einer ressortübergreifende Gesamtstrategie unter Einbeziehung praktischer Erfahrung und Kenntnisse der örtlichen Ebene wieder aufzunehmen.

Die Flüchtlingsfinanzierung muss reformiert werden. Die im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) geregelte Pauschale sollte differenzierter ausgestaltet werden und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Damit ließen sich die Unterschiede zwischen den Städten
besser abbilden.