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Städtetag Nordrhein-Westfalen



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Städtetag Nordrhein-Westfalen

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen ist die Stimme der Städte im größten Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. In ihm haben sich 39 Städte mit rund neun Millionen Einwohnern zusammengeschlossen. Der kommunale Spitzenverband repräsentiert damit knapp 50 Prozent der Bevölkerung des Landes.

Aktuelles

Heft 5 2013 des Eildienstes erschienen

Die Bewertung des FiFo-Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs durch den Städtetag Nordrhein-Westfalen und 10 Jahre Offene Ganztagsgrundschule in NRW sind Themenschwerpunkte in der Ausgabe 5 2013 des Eildienst. Hinzu kommen ein Artikel über die Radverkehrskonferenz in Münster und eine gemeinsame Erklärung von Spitzenverbänden und dem Landessportministerium zu Bildungspartnerschaften zwischen Sportvereinen und Schulen. Der Bericht über die aktuelle Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen behandelt die Frage nach der Pflicht des Schulträgers zur Bereitstellung der Lehrmittel.
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Keine Nullrunde für Beamtinnen und Beamte

Gemeinsame Erklärung der kommunalen Spitzenverbände in NRW: Die Absicht der NRW-Landesregierung, Beamten und Beamtinnen des gehobenen und höheren Dienstes eine Besoldungserhöhung zu verwehren, wird von den kommunalen Spitzenverbänden als unausgewogen und rechtlich problematisch kritisiert. "Der öffentliche Dienst muss attraktiv bleiben. Dazu trägt die vom Land geplante starke Ungleichbehandlung einer großen Zahl von Beamtinnen und Beamten gegenüber den Tarifbeschäftigten leider nicht bei", erklärten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände.
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Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion lässt kaum Fortschritte erkennen

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landtag bekräftigten die kommunalen Spitzenverbände ihre Kritik an der Inklusionsstrategie des Landes. "Leider ist nicht erkennbar, dass die konstruktive Kritik der Verbände an dem im Herbst letzten Jahres vorgelegten Referentenentwurf in dem Gesetzentwurf der Landesregierung Berücksichtigung gefunden hat", erklärten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Stephan Articus (Städtetag NRW), Dr. Martin Klein (Landkreistag NRW) und Dr. Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund NRW).
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"Kommunen haben sich für die Kinderbetreuung sehr ins Zeug gelegt – Geeignete Lösungen bei Lücken suchen"

Kommunale Spitzenverbände in NRW nach dem Krippengipfel: Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Kinderbetreuungsplätzen für unter Dreijährige neu geschaffen. Aufgrund dieser Ausbauerfolge und weiter laufender Aktivitäten kann den meisten Eltern, die für ihre Kinder einen Betreuungsplatz wünschen, zum 1. August 2013 eine Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in der Tagespflege vermittelt werden. Dennoch können nicht überall zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Betreuung genügend Plätze bereitgestellt und alle Betreuungswünsche erfüllt werden. Der Ausbau der Betreuung muss nach diesem Stichtag weiter fortgesetzt werden.
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Kommunale Krankenhäuser in NRW benötigen Akut- und Langzeithilfen – Bund und Land müssen bürgernahe Krankenhäuser finanziell absichern

Die kommunalen Spitzenverbände in NRW rufen Bund und Land dazu auf, die schwierige Finanzlage vieler kommunaler Krankenhäuser endlich anzuerkennen und durch Sofortmaßnahmen die notwendigen Hilfen einzuleiten. Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zum Entwurf des Krankenhausplans 2015 im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit des nordrhein-westfälischen Landtags verlangen der Städtetag Nordrhein-Westfalen, der Landkreistag Nordrhein-Westfalen und der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Soforthilfen noch im Jahr 2013.
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Maroder Zustand von Straßen und Brücken gefährdet Wirtschaftsstandort NRW – Land und Bund müssen Sofortprogramm auflegen

Die Städte in Nordrhein-Westfalen appellieren eindringlich an das Land und den Bund, deutlich mehr für den Erhalt der Hauptverkehrsachsen zu unternehmen und ein Sofort- oder Nothilfeprogramm aufzulegen. Ohne die schnelle Sanierung wichtiger Autobahnen, Bundesstraßen, Verkehrsknotenpunkte, Straßen und Brücken besteht nach Auffassung des Städtetages Nordrhein-Westfalen die Gefahr, dass der Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen geschwächt wird und Unternehmen bei Investitionsentscheidungen andere Regionen bevorzugen.
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"Stärkungspakt Stadtfinanzen ist guter Ansatz – Haushaltsausgleich nicht durch Kürzungen gefährden"

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen unterstützt den Stärkungspakt Stadtfinanzen mit seinen Konsolidierungshilfen für besonders finanzschwache Kommunen. Angesichts der vom Land Anfang Dezember angekündigten Kürzungen der Mittel für eine Reihe von Städten ab dem Jahr 2013 fordert der kommunale Spitzenverband die Landesregierung allerdings auf, Verwerfungen durch zusätzliche Landesmittel zu verhindern. Außerdem erwarten die nordrhein-westfälischen Städte vom Land, dass es die Mittel des Stärkungspaktes insgesamt aufstockt, um weiteren Kommunen den Zugang zu Hilfen zu ermöglichen.
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Gemeinsame Wahlen von Bürgermeistern und Räten sind sinnvoll – Bedenken zum vorzeitigen Ende der Amtszeit

Der Städtetag NRW stimmt der von den Koalitionsfraktionen im Land geplanten Neube­stimmung der Wahltermine und der Zusammenführung der Wahlen von Räten und Bürger­meistern bis zum Jahr 2020 zu. Skeptisch bewertet der kommunale Spitzenverband dagegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, die Amtszeit amtierender Oberbürger­meisterinnen und Oberbürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bereits vorzeitig im Jahr 2014 zu beenden.
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Der Schutz der Kommunen vor Aufgabenänderungen. Aufgabenübertragungsverbot und Konnexitätsgebot.

Das Gutachten von Prof. Dr. Ulrich Becker, LL.M. (EHI), Max-Plank-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München, das er im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW erstellt hat, stellt die Reichweite des Verbots der Aufgabenübertragung vom Bund auf die Kommunen und zum landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsgebot am Beispiel des Bildungs- und Teilhabepakets und des Vormundschaftsänderungsgesetzes dar.
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"Die Zeche zahlen die Fahrgäste im NRW-Nahverkehr" – Kritik der Kommunen an Minister Guntram Schneider

Auf einhellige Kritik der kommunalen Spitzenverbände stößt die Entscheidung von Minister Guntram Schneider, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW, zur Anwendbarkeit nur noch eines Tarifvertrages bei Ausschreibungen im öffentlichen Personennahverkehr. Nach dieser Entscheidung soll der Tarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes, nwo-Tarifvertrag, nicht mehr zur Anwendung kommen; das in NRW bislang bewährte Mischsystem des zwischen Verdi und dem Kommunalen Arbeitgeberverband abgeschlossenen Tarifvertrags TV-N und des nwo-Tarifvertrages ist damit künftig ausgeschlossen.
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Landesinitiative hilft Studenten – Wohnungsknappheit erfordert allerdings zusätzliche Mittel

Die Städte in Nordrhein-Westfalen unterstützen die Initiative von Wissenschaftsministerin Svenja Schulze und Bauminister Michael Groschek, den Bau von Wohnraum für Studenten mit Landesmitteln von insgesamt 50 Millionen Euro jährlich zu fördern. Wünschenswert und notwendig wäre aus Sicht der Städte allerdings, dass das Programm aus zusätzlichen Mitteln finanziert wird und nicht aus der allgemeinen Wohnraumförderung.
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City-Maut führt nicht zu Verbesserung der Verkehrssituation in Ballungsräumen

Statement des Geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Dr. Stephan Articus: "In Deutschland würden mit einer City-Maut viele Ober- und Mittelzentren in eine direkte Konkurrenz hinsichtlich der Mauthöhe kommen. Die Städte und ihre Stadtzentren verlören außerdem als Einkaufs- und Freizeitstandort an Attraktivität. Es droht ein Verdrängungswettbewerb mit Ausgleichs- und Verlagerungseffekten auch auf die grüne Wiese."
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NRW verbessert kontinuierlich die Sicherheit bei Großveranstaltungen

Mit einem Orientierungsrahmen sorgt das Land NRW für mehr Sicherheit bei Großveranstaltungen. Der Orientierungsrahmen hilft künftig Kommunen, das Gefahrenpotential bei Veranstaltungen einzuschätzen und das Sicherheitskonzept des Veranstalters fachgerecht zu prüfen.
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