Geflüchtete menschenwürdig aufnehmen und versorgen

Die Städte tun alles, um die geflüchteten Menschen menschenwürdig aufzunehmen und zu versorgen. Dafür ist das Land in der Pflicht, die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen. Kapazitäten in Landeseinrichtungen müssen hochgefahren werden. Den Städten muss der investive Aufwand für den Aufbau von Unterbringungsressourcen vollumfänglich erstattet werden. Die Geflüchteten sollten einen Zugang zur Grundsicherung des SGB II erhalten. Damit wird ihnen auch eine Qualifikation zur Arbeitsaufnahme ermöglicht, der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert sowie Leistungen der Krankenversicherung (SGB V) und der Pflegeversicherung gewährt werden können. Bereits entstandene und künftig entstehende Aufwendungen zur Unterbringung und Versorgung sind den Kommunen zu erstatten. Das Land ist in der Pflicht, ankommende Geflüchtete auf Impfstatus und Erkrankungen zu untersuchen.