Der Vorstand bestimmt die aktuelle Arbeit des Verbandes, die von der Geschäftsstelle vorbereitet und umgesetzt wird. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung berufen. Mitglieder des Vorstandes sind zudem kraft Amtes die Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen sowie das Geschäftsführende Vorstandsmitglied.
Der/die Vorsitzende wird auf zwei Jahre von der Mitgliederversammlung aus der Mitte des Vorstandes gewählt.
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