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Städtetag Nordrhein-Westfalen



 
23. 03. 2010

Kommunen steht voller finanzieller Ausgleich zu – Land ist gefordert, Kostenprognose nachvollziehbar offen zu legen

Zum Grundsatzurteil des Verfassungsgerichtshofs NRW zur Verwaltungsreform

 

Nach der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW hoffen Städtetag und Landkreistag NRW auf einen vollen Ausgleich der Kosten bei künftigen Aufgabenübertragungen vom Land auf die Kommunen. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, "die Grundannahmen und Berechnungen seiner Kostenprognose nicht nur grob, sondern im Einzelnen nachvollziehbar offen zu legen und auf diese Weise einen konsensorientierten, partnerschaftlichen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden zu ermöglichen".

 

In dem Verfassungsstreit, den 20 kreisfreie Städte und drei Kreise - stellvertretend für alle Kreise in NRW – sowie die Landschaftsverbände gegen das Land NRW angestrengt haben, befasste sich der Verfassungsgerichtshof erstmals nach der Verfassungsänderung 2004 mit der Anwendung des Konnexitätsprinzips "Wer bestellt, bezahlt".  

 

Die Verfassungsbeschwerde der Kommunen zielte darauf, dass das Land vollen finanziellen Ausgleich nach nachvollziehbaren Kriterien zu leisten hat, wenn es zusätzliche Aufgaben auf die Kommunen überträgt. Im Falle der übertragenen Aufgaben der Versorgungsverwaltung und Umweltverwaltung wurde das Ziel zunächst nicht erreicht. "Das Elterngeld, die Anerkennung Schwerbehinderter und die Umweltaufgaben sind in den Kommunen gut aufgehoben, und wir haben für einen reibungslosen Ablauf der Reform gesorgt. Aber auch die Erfüllung wichtiger Aufgaben finanziert sich nicht von selbst", so die Hauptgeschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, und des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, in einer ersten Bewertung.

 

Jetzt hoffen die Kommunen aufgrund des Urteils auf deutliche Nachbesserungen und auf die Ergebnisse der Evaluation der Verwaltungsreform, die bis Ende Oktober 2010 dem Landtag vorzulegen und die aus Sicht der Kommunen zu einer Anpassung des Belastungsausgleichs führen müsste. Das Verfassungsgericht betonte, dass "der Gesetzgeber kurzfristig zu einer Überprüfung seiner Ansätze und gegebenenfalls zur Selbstkorrektur verpflichtet sei."

 

"Umso wichtiger ist es, dass das Land jetzt die tatsächliche Kostenfolgen seiner Maßnahmen für die Kommunen nach den vom Verfassungsgerichtshof festgelegten Maßstäben berücksichtigt und Möglichkeiten zur Nachbesserung nutzt," erklärten Articus und Klein. Eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Belastungsausgleichs sei dringend erforderlich gewesen, und das Gericht habe dem Land gleichzeitig auch für die Zukunft Kriterien für eine verfassungskonforme Folgenabschätzung an die Hand gegeben.

 

Hintergrund: Zum 1. Januar 2008 hatte das Land den kreisfreien Städten, Kreisen und Landschaftsverbänden Aufgaben der Versorgungs- und Umweltverwaltung übertragen. Nach dem in der Landesverfassung seit 2004 verankerten strikten Konnexitätsprinzip ("Wer bestellt, bezahlt") ist das Land in der Pflicht, für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen.

 

Kontakt:

Städtetag Nordrhein-Westfalen, Pressesprecher Volker Bästlein, Tel. 0221/3771-270

Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Pressesprecherin Christina Stausberg, Tel. 0211/300491-120

 
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