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Städtetag Nordrhein-Westfalen



 
29. 01. 2010

Jobcenter-Reform muss kommunalen Einfluss auf die örtliche Arbeitsmarktpolitik sichern

Kommunale Spitzenverbände fordern Nachbesserung der Gesetzentwürfe

 

Mit den Plänen der Bundesregierung zur Jobcenter-Reform wird es in Zukunft für Langzeitarbeitslose keine Hilfen aus einer Hand mehr geben. Darauf wiesen die kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen heute in Düsseldorf hin. Die bisher gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagenturen erbrachten Leistungen würden wieder aufgespalten – die Arbeitsagenturen wären dann für den Lebensunterhalt und die Arbeitsvermittlung, die Kommunen für die Wohnkosten und die sozialen Angebote zuständig. "Wir bedauern, dass der Bund einer Verfassungsänderung zum Erhalt der Arbeitsgemeinschaften eine Absage erteilt hat", sagten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeinde­bundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider.

 

Mit der Entscheidung für eine getrennte Aufgabenwahrnehmung werden die bestehenden gut funktionierenden Strukturen aufgelöst werden müssen, es gibt zwei Bescheide, zwei zuständige Stellen und einen höheren Verwaltungsaufwand mit erheblichen zusätzlichen Kosten.

 

Durch freiwillige Kooperationsvereinbarungen soll ein Höchstmaß an Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Agenturen erreicht werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die kommunale Seite ihren Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik vor Ort geltend machen kann. Dafür sind nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände dringend Nachbesserungen am Gesetzentwurf notwendig.

 

Durch Vorentscheidungen der Arbeitsagenturen – etwa zur Hilfebedürftigkeit oder zu den Sanktionen – dürfe die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung der Kommunen nicht verletzt werden. Das bisher in den Jobcentern eingesetzte kommunale Personal müsse Gewissheit haben über den weiteren und künftigen Einsatz. Die Kommunen dürften nicht zum bloßen Zahlmeister ohne eigene Gestaltungsmöglichkeiten degradiert werden.

 

"Durch die Möglichkeit der freiwilligen Kooperation können wir kommunales Know-how zwar einbringen, etwa bei der Jobvermittlung oder für Personen mit besonderen Vermittlungs­hemmnissen. Allerdings ist völlig klar, dass die getrennte Aufgabenwahrnehmung kein gleichwertiger Ersatz für die Arbeitsgemeinschaften sein kann", verdeutlichten Stephan Articus, Martin Klein und Bernd Jürgen Schneider. Das Fazit: Die bessere Lösung sehen die Verbände nach wie vor in einer Verfassungsänderung, durch die die bisherige Zusammenarbeit in den Jobcentern nahtlos fortgesetzt werden könnte.

 

Es ist richtig, das Optionsmodell auch über das Jahr 2010 hinaus zu sichern. Die konkreten Pläne dazu stoßen bei Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund aber auf Kritik. 69 Optionskommunen bundesweit, zehn davon in Nordrhein-Westfalen, nehmen die Aufgaben der Jobcenter alleine, ohne Beteiligung der Arbeitsagenturen wahr. Sie sollen diese Aufgaben – ohne Erhöhung ihrer Anzahl, was vor allem bei den NRW-Kreisen auf Kritik stößt – zwar fortsetzen dürfen, allerdings nur unter ausgeweiteter Kontrolle des Bundes, mit zusätzlichen Haftungsrisiken und sogar mit Verzinsung möglicher Rückforderungen des Bundes. "Wenn der Bund die Konditionen so gestaltet, dass sie den Gehalt und die Tragfähigkeit dieses kommunalen Modells in Frage stellen, werden viele Optionskommunen ihre Aufgabenwahrnehmung überdenken", warnen die Verbandsvertreter.

 

Die kommunalen Spitzenverbände rufen die Landesregierung auf, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für die Position der Kommunen stark zu machen. Obwohl es höchste Zeit für eine Lösung der Jobcenter-Frage sei, dürfe eine Lösung nicht zu Lasten der Betroffenen und der Kommunen gehen.

 

Kontakt: 

Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Pressesprecherin Christina Stausberg, Tel. 0211/300491-120

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Pressesprecher Martin Lehrer, Tel. 0211/4587-230

Städtetag Nordrhein-Westfalen, Pressesprecher Volker Bästlein, Tel. 0221/3771-270
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