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Städtetag Nordrhein-Westfalen



 
08. 01. 2010

Belastung der Kommunen mit Unterkunftskosten 2009 erneut gestiegen – Bund darf seine Beteiligung nicht kürzen

Städtetag NRW: 2010 drohen weitere hohe Mehrausgaben

 

Die Kommunen in NRW müssen nach Angaben des Städtetages Nordrhein-Westfalen immer höhere Belastungen durch die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose tragen. 2009 hätten die Kommunen netto 2,6 Milliarden Euro und damit rund 205 Millionen Euro mehr als im Vorjahr finanzieren müssen. 2010 drohe eine weitere deutliche Steigerung.

 

Der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, sagte: "Die vom Bund geplante Kürzung seiner Beteiligung an den Unterkunftskosten muss verhindert werden. Mitten in der schweren Finanzkrise den Kommunen weitere Kosten aufzubürden, ist nicht akzeptabel. Wir unterstützen deshalb die aktuelle Ankündigung des Ministerpräsidenten, eine Neuregelung der Unterkunftskosten anzustreben." Zusammen mit der Tatsache, dass die Länder kurz vor Weihnachten den Vermittlungsausschuss angerufen haben, um die Reduzierung der Bundesbeteiligung zu stoppen, sei dies ein Zeichen der Hoffnung.

 

2009 betrugen die Unterkunftskosten in NRW voraussichtlich 3,49 Milliarden Euro. Daran beteiligte sich der Bund lediglich mit 886 Millionen Euro. Somit ergab sich netto eine Belastung der Kommunen mit 2,6 Milliarden Euro. Im Jahr 2008 lagen die Kosten bei 3,36 Milliarden Euro, die Bundesbeteiligung betrug damals noch 961 Millionen Euro. Im neuen Jahr sei nun durch die geplante Reduzierung der Bundesbeteiligung und den erwarteten Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit eine weitere erhebliche Mehrbelastung der Kommunen zu befürchten, so Articus.

 

"Die Bundesbeteiligung muss sich in Zukunft an der Entwicklung der Kosten orientieren und nicht mehr an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Denn die derzeitige Berechnungsformel führt dazu, dass sich die Ausgaben von Bund und Kommunen immer weiter zulasten der Kommunen auseinander entwickeln", sagte Articus. Außerdem würden die NRW-Kommunen auch noch überproportional benachteiligt, weil der Bund seine finanzielle Beteiligung an der Entwicklung der bundesweiten Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientiert, die günstiger sei als die Entwicklung in NRW.

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