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Städtetag Nordrhein-Westfalen



 
17. 06. 2008

Demographischer Wandel erfordert maßgeschneiderte Lösungen - kommunalen Finanzausgleich im Sinne der Städte reformieren

Norbert Bude in Wuppertal zum Städtetags-Vorsitzenden NRW gewählt

 

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen bekennt sich zur Aufgabe, die Integration und den demographischen Wandel in den Städten zu meistern und appelliert an das Land, den kommunalen Finanzausgleich im Sinne der Städte zu reformieren.

 

"Es gibt für den demographischen Wandel keine fertigen Konzepte von der Stange, sondern wir brauchen maßgeschneiderte Lösungen. Es gibt Städte, deren Bevölkerung, Kaufkraft und Arbeitsmarkt wachsen. Und es gibt Städte, die mit schrumpfender Bevölkerung und geringer Arbeitsmarktdynamik ihre Zukunft gestalten müssen", erklärte heute der neu gewählte Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Norbert Bude aus Mönchengladbach, bei der Mitgliederversammlung des kommunalen Spitzenverbandes in Wuppertal.

 

Den demographischen Wandel aktiv zu gestalten erfordere Handlungsspielräume, die nicht alle Städte besitzen. Städte, die unter Arbeitsplatzverlust leiden, die mit schrumpfender Bevölkerung zu kämpfen haben, die unter Kaufkraftverlust und geringer Investitionskraft leiden und jüngere Menschen und Familien verlieren, hätten es ungleich schwerer, sich mit dem Wandel auseinanderzusetzen.

 

"Nothaushaltsrecht ermöglicht keine großen Sprünge. Um so wichtiger ist es, diese Städte auf ihrem Weg auch finanziell zu unterstützen. Gerade eine Reihe von Städten sind in NRW finanziell in einer prekären Lage. Wenn jetzt der kommunale Finanzausgleich im Land reformiert wird, dürfen die Städte nicht vergessen werden, weil sie besondere Lasten zu tragen haben", so Bude.

 

Der SPD-Politiker Norbert Bude wurde bei der Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen von den Delegierten ins Amt des Vorsitzenden gewählt. Mitglied im Vorstand ist er seit 2006. Bude folgt dem Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU), der künftig als stellvertretender Vorsitzender fungiert.

 

Schramma hatte am Vormittag in seiner Rede als scheidender Vorsitzender vor den rund 500 Delegierten und Gästen mit Blick auf das Motto der Mitgliederversammlung "Die Herausforderungen der Integration in den Städten Nordrhein-Westfalens" betont: "Gelingende Integration braucht starke, vitale und finanziell handlungsfähige Städte. Zwei Drittel der Bevölkerung leben in Ballungsgebieten. Hier entstehen Konflikte, hier werden Lösungen erprobt. Erfolgreiche Stadtpolitik in NRW setzt die Zusammenarbeit und Kooperation mit der Landesregierung voraus. Wenn es uns dadurch gelingt, unsere Kommunen zu stärken, dann werden wir in Nordrhein-Westfalen die Herausforderungen der Integration meistern."

 

Erwartungen der Städte an die Adresse des Landes formulierte Schramma bei der Novellierung des Sparkassenrechtes im Hinblick auf den Rechtsrahmen der Verbundzusammenarbeit mit der WestLB. Überlegungen, Landesbanken mit Sparkassen zu fusionieren, erteilte er eine Absage: "Nichts wäre gewonnen, wenn die Landesbanken das Geschäft der Sparkassen vereinnahmen würden, statt sich strukturell neu zu ordnen. Die dringend notwendige Konsolidierung kann nicht durch eine Schwächung der Sparkassen gelingen, sondern nur über die Bildung größerer Einheiten im Landesbankenbereich und tragfähige Geschäftsmodelle."

 

Zur Finanzlage der Städte verwies Schramma darauf, dass die Verschuldung der nordrhein-westfälischen Kommunen durch Kassenkredite trotz guter Gewerbesteuereinnahmen auf die dramatische Höhe von mehr als 13,6 Milliarden Euro gestiegen sei. Fünfzehn Großstädte könnten selbst auf mittlere Sicht ihre Etats nicht ausgleichen und unterliegen dem Nothaushaltsrecht.

 

Als Bereiche, in denen in den vergangenen beiden Jahren Land und Kommunen kooperativ gemeinsam vorangekommen seien, auch wenn noch wichtige Fragen zu klären bleiben, nannte Schramma die Verwaltungsstrukturreform in der Versorgungsverwaltung und der Umweltverwaltung, den Ausbau der Kinderbetreuung und die Neuordnung der Finanzströme durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sowie die Ganztagsbetreuung. Bei der Verwaltungsstrukturreform würden die Kommunen, wie bereits angekündigt, aber die Kostenregeln verfassungsrechtlich überprüfen lassen.

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