Mit dem Ende vergangenen Jahres verabschiedeten Mittelstandsförderungsgesetz (MFG) will die Landesregierung die Vielfalt und Leistungskraft der mittelständischen Wirtschaft erhalten und stärken. Zur Umsetzung dieser Zielvorgabe sieht § 2 Abs. 2 MFG NRW eine Reihe von Maßnahmen vor, wobei aus kommunaler Sicht u.a. "das Bemühen um freiwillige mittelstandsorientierte Selbstverpflichtungen" von Bedeutung ist. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen unterstützt die Bemühungen des Landes, Dienstleistungsangebote und Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen zu verbessern, um die Investitions- und Beschäftigungssituation in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu fördern. Die Kommunen und ihre Wirtschaftsfördereinrichtungen selbst haben ein großes Interesse, Wachstums- und Beschäftigungspotenziale der kleineren und mittleren Unternehmen auszuschöpfen. Mittelstandsförderung und Mittelstandspolitik werden daher von den Kommunen als umfassende Querschnittsaufgabe wahrgenommen.
§ 9 MFG NRW sieht die Bildung eines Mittelstandsbeirats vor, der die Aufgaben hat, die Ver-fahren zur Mittelstandsverträglichkeitsprüfung zu bewerten und über das Beratungsergebnis gegenüber dem zuständigen Landtagsausschuss zu berichten. Am 16. Juli 2012 kam der Mittelstandsbeirat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und erhielt die Erneuerungsurkunde von Wirtschaftsminister Duin. Der Städtetag NRW ist im Mittelstandsbeirat durch OB Jörg Dehm aus Hagen vertreten, der auch Vorsitzender der kommunalen Wirtschaftsförderung NRW ist.
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