Wieder einmal sorgt das Vergaberecht dafür, dass eine bewährte Praxis der kommunalen Aufgabenerledigung in Frage gestellt wird. Nachdem bereits die Praxis der Aufgabenwahrnehmung durch gemischt-wirtschaftliche Gesellschaften dem Vergaberecht unterworfen wurde und inzwischen weite Teile der interkommunalen Zusammenarbeit vom Vergaberechtsregime erfasst werden, steht seit 2007 die Praxis des kooperativen Städtebaus und der Stadtentwicklung im Focus einer vergaberechtlichen Diskussion.
Auslöser für diese Diskussion waren im Nachgang zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18.01.2007 eine Reihe von Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf. In diesen Entscheidungen kommt das Oberlandesgericht Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand in bestimmten Konstellationen als öffentliche Bauaufträge im Sinne des Vergaberechts einzustufen sind.
Die neue Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf berührt Kernbereiche der kommunalen Planungshoheit und stellt bau- und planungsrechtliche Verfahrensweisen in Frage, die sich in der Praxis bewährt haben und die der Bundesgesetzgeber in den letzten beiden Jahrzehnten auf eine sichere gesetzliche Grundlage gestellt hatte. Sie hat vor diesem Hintergrund nicht nur die Städte und Gemeinden, sondern auch private Investoren und Projektentwickler zutiefst verunsichert. Die Reichweite dieser Entscheidungen ist über die entschiedenen Fälle hinaus noch nicht in allen Einzelheiten absehbar.
Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat daher in den vergangenen Monaten vielerorts zu einer Zwangspause für die Stadtentwicklung geführt. Laufende Projekte wurden unterbrochen, neue nur zögerlich in Angriff genommen. Bereits abgeschlossene Projekte sehen sich mit dem Verdikt konfrontiert, vergaberechtswidrig zustande gekommen zu sein. Praktiker in der Stadtentwicklung sprechen von einem echten Investitionshindernis.
Unabhängig von offenen rechtsdogmatischen Fragen halten es der Städtetag Nordrhein-Westfalen und der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen aufgrund der großen Schwierigkeiten für die praktische Handhabung von Grundstücksgeschäften und Stadtentwicklungsprojekten für rechtspolitisch geboten, die jetzt eingetretene Rechtsentwicklung zu korrigieren. Sie unterstützen ausdrücklich das diesbezügliche Bemühen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.
Das Bemühen um eine Korrektur ist allerdings nur eine Seite der Medaille. Die andere soll ein Beitrag zur Beendigung der derzeitigen Zwangspause in der Stadtentwicklung sein. Diesem Ziel dient die aktuelle Arbeitshilfe, die beigefügt ist. Sie dient nicht einer rechtspolitischen oder rechtsdogmatischen Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Vor dem Hintergrund, dass die neue Rechtssprechung trotz aller Kritik von den Städten und Gemeinden zu beachten ist, unternimmt die Arbeitshilfe den Versuch, erste Antworten auf die drängenden Fragen für die kommunale Praxis zu geben. Dabei verkennen wir nicht, dass wir uns vielen Problemen nur annähern können, ohne abschließende Lösungen zu präsentieren. In diesem Sinne hoffen wir, dass die Arbeitshilfe dazu beiträgt, entstandene Unsicherheiten zu überwinden und den Prozess der Stadtentwicklung vor Ort wieder in Gang zu setzen. Wir empfehlen diese Ihrer Kenntnisnahme.