Die Landesregierung hat am 17.04.2018 Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalens (LEP NRW) und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.
In der Zeit vom 07.05. bis 15.07.2018 konnten sich die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen – dazu gehören auch die Städte und Gemeinden – sowie die Öffentlichkeit beteiligen und zu dem LEP-Entwurf, zur Planbegründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen. Mit den geplanten Änderungen soll der seit dem 08.02.2017 geltende Landesentwicklungsplan (LEP) punktuell geändert werden.
Anlass für die beabsichtigten Änderungen sind die veränderten politischen Zielsetzungen der Landesregierung. Dazu zählt die Absicht, ländlichen Regionen und Ballungsräumen gleichwertige Entwicklungschancen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, den Kommunen mehr Flexibilität und Entscheidungskompetenzen für die bedarfsgerechte Neuausweisung von Wohngebieten und Wirtschaftsflächen. Der LEP enthält dementsprechend u.a. neue Festlegungen zur Siedlungsentwicklung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur verkehrlichen Infrastruktur und zur Rohstoffversorgung.
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