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Städtetag Nordrhein-Westfalen



 
14. 04. 2009

Handreichung "Beihilfekonforme Förderung des ÖPNV durch Aufgabenträger in NRW"

Mit der Änderung des ÖPNV-Gesetzes (ÖPNVG) NRW zum 1. Januar 2008 wurden die Förderung des ÖPNV pauschaliert, die Anzahl der Fördertöpfe reduziert und Aufgaben teilweise auf die Ebene der Zweckverbände übertragen. Neuland wurde im ÖPNVG NRW auch mit der Übertragung der Zuständigkeit für die allgemeine Investitionsförderung im ÖPNV auf die Kooperationsräume betreten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie diese ihrerseits für eine rechtssichere Mittelverwendung Sorge tragen können. Eine bloße Fortführung – beispielsweise der bisherigen Fahrzeugförderpraxis – dürfte spätestens mit Inkrafttreten der neuen ÖPNV-Verordnung der EU zum 3.12.2009 nicht mehr zulässig sein.

 

Das Fehlen auch nur einer einzigen Fördervoraussetzung würde zur Unzulässigkeit der gesamten Förderung führen und könnte letztlich die Rückzahlung der unberechtigt erhaltenen Finanzmittel durch die betroffenen Unternehmen erfordern. Die Kommunen als Aufgabenträger sind daher gehalten, strengstens auf die Einhaltung der Beihilfebestimmungen zu achten, auch um sich nicht dem Risiko von Schadensersatzzahlungen auszusetzen.

 

Die als Online-Publikation erschienene Handreichung zeigt Möglichkeiten auf, wie auch künftig eine EU-konforme Förderung des straßengebundenen ÖPNV in NRW möglich ist.

Beihilfekonforme Förderung des ÖPNV durch Aufgabenträger in NRW

Handreichung
(PDF-Datei; 125 KB)
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