Der Gesetzentwurf zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW sieht bereits wesentliche Positionen zur Umsetzung vor, die im Rahmen der Evaluationsphase durch den Städtetag vorgetragen wurden.
Mit Ausnahme einiger Ergänzungs- und Änderungsvorschläge (siehe Stellungnahme, unten als Download) begegnet der vorgelegte Gesetzentwurf aus Sicht des Städtetages NRW den wesentlichen Änderungsnotwendigkeiten am Verwaltungsvollstreckungsgesetz.
Die Ergebnisse der intensiven lösungsorientierten Diskussionen zur Weiterentwicklung der Verwaltungsvollstreckung im Rahmen des Evaluierungsverfahrens im Jahr 2013, haben im Gesetzentwurf Niederschlag gefunden.
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